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Website für Kleinunternehmer §19 UStG — was Sie wissen müssen

§19 UStG ist die Kleinunternehmer-Regelung im deutschen Umsatzsteuergesetz. Seit 2025 gelten neue Schwellenwerte: 25.000 Euro Vorjahres-Umsatz, 100.000 Euro im laufenden Jahr (vorher 22.000 / 50.000). Wer darunter bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus. Was das für Ihre Website bedeutet — und wo viele Selbstständige in Berlin stolpern.


Die wichtigste Folge für Ihre Rechnung

Sie weisen auf Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus. Stattdessen gehört ein Hinweis auf §19 UStG ins Rechnungsdokument:

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen."

Das ist Pflicht. Bei Fehlen riskieren Sie eine Korrektur durch das Finanzamt — aber wichtiger: bei Auftraggebern, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind, gibt es einen Wettbewerbsnachteil. Mehr dazu unten.


Was kostet eine Website als Kleinunternehmer wirklich?

Brutto-netto ist für Sie identisch. Bei einem 500-Euro-Festpreis-Paket zahlen Sie 500 Euro. Das Geld geht direkt in den Webdesigner-Topf, keine 95 Euro USt-Abzug.

Bei einer Agentur mit Regelbesteuerung (19 Prozent USt) zahlen Sie für dieselbe Leistung 500 Euro netto + 95 Euro USt = 595 Euro. Die USt können Sie als Kleinunternehmer NICHT als Vorsteuer zurückholen. Ergebnis: Sie zahlen real 19 Prozent mehr für dieselbe Leistung.

Deshalb sind Kleinunternehmer-Webdesigner für andere Kleinunternehmer der wirtschaftlichste Anbieter — gleicher Preis, keine USt-Falle.


Die Falle: B2B-Kunden mit Vorsteuerabzug

Wenn Ihr Kunde umsatzsteuerpflichtig ist (GmbH, etablierter Einzelunternehmer mit Regelbesteuerung), passiert Folgendes: Er kann die 95 Euro USt aus einer Regelsteuer-Rechnung als Vorsteuer zurückholen. Real zahlt er nur 500 Euro netto.

Wenn Sie als Kleinunternehmer dieselbe Leistung erbringen und 500 Euro fakturieren, zahlt der Kunde 500 Euro — gleich teuer. Aber wenn Sie 595 Euro fakturieren, weil Sie „glauben, 19 Prozent dazurechnen zu müssen", zahlt er 95 Euro mehr. Wettbewerbsnachteil.

Praktisch: Als Kleinunternehmer fakturieren Sie zum gleichen Brutto-Betrag wie andere Anbieter ihren Netto-Betrag. So bleiben Sie wettbewerbsfähig.


Schwellenwerte 2026 — Wann kippt der Status?

Seit 1. Januar 2025:

GrenzeWertBedeutung
Vorjahres-Umsatz25.000 Euro bruttoWenn überschritten, gilt §19 im Folgejahr nicht mehr
Laufendes-Jahr-Umsatz100.000 Euro bruttoWenn überschritten, sofort Regelbesteuerung
Verzichts-OptionFreiwillig auf 5 JahreSinnvoll, wenn hohe Vorsteuer-Beträge geplant

Wer 2025 brutto 28.000 Euro umsetzt, verliert für 2026 die Kleinunternehmer-Eigenschaft. Wer 2026 mitten im Jahr die 100.000 reißt, muss ab diesem Moment Umsatzsteuer ausweisen.

Praktisch: Bei einer Website-Investition spielt das eine Rolle, wenn Sie 2026 einen Wechsel zur Regelbesteuerung planen. Dann können Sie die 19 Prozent USt der Website-Investition als Vorsteuer zurückholen — voraussetzung: Rechnung kommt nach dem Wechsel. Vorher: keine Vorsteuer-Erstattung möglich.


Was muss auf Ihre Website?

Impressum mit §19-Hinweis

In das Impressum gehört:

„Hinweis nach §19 UStG: Kleinunternehmer. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen."

Pflicht. Bei Fehlen droht Abmahnung durch Wettbewerber (Wettbewerbszentrale) — Streitwert typischerweise 800–1.500 Euro plus Anwaltskosten.

Steuernummer (nicht USt-ID)

Als Kleinunternehmer haben Sie eine Steuernummer (vom örtlichen Finanzamt), keine USt-Identifikationsnummer (USt-ID nach §27a UStG). Geben Sie die Steuernummer an, nicht die USt-ID.

Preise auf der Website

Wenn Sie an Verbraucher (B2C) verkaufen, müssen Sie Endpreise angeben — bei Kleinunternehmern automatisch erfüllt, weil Bruttopreis = Endpreis. Bei B2B-Sales können Sie „Brutto §19 UStG" hinschreiben — sieht professionell und klärt Vorab-Fragen.


Was passiert beim Wechsel zur Regelbesteuerung?

Wenn Sie planen, die Schwelle zu reißen oder freiwillig wechseln:

  1. Vorsteuer-Anpassung auf größere Anschaffungen der letzten 5 Jahre möglich (§15a UStG). Eine Website-Investition mittlerer Größe lohnt sich oft nicht für die Korrektur.
  2. Rechnungen ab Wechsel-Datum mit 19 Prozent USt ausweisen. ELSTER-Voranmeldung wird Pflicht (monatlich oder quartalsweise).
  3. Preise erhöhen — sonst zahlen Sie die 19 Prozent aus eigener Tasche. B2C-Kunden trifft das voll, B2B-Kunden bekommen Vorsteuer zurück.

Praktisch: Wechsel meist im neuen Geschäftsjahr (1. Januar), damit die Buchhaltung sauber bleibt. Wir empfehlen Beratung beim Steuerberater bevor Sie aktiv den Wechsel beantragen.


Häufige Irrtümer

„Ich darf keine Rechnungen über 250 Euro stellen"

Falsch. Kleinunternehmer dürfen jede Rechnungssumme stellen — solange der Jahres-Umsatz unter 25.000 bzw. 100.000 bleibt. Eine 5.000-Euro-Website ist genauso erlaubt wie eine 500-Euro-Website.

„Ich muss eine USt-ID beantragen"

Falsch. Als Kleinunternehmer brauchen Sie KEINE USt-ID. Sie haben eine Steuernummer (vom örtlichen Finanzamt). USt-ID erst bei Regelbesteuerung und/oder grenzüberschreitenden EU-B2B-Geschäften.

„Auf jeder Rechnung muss die Schwelle stehen"

Falsch. Der Hinweis „§19 UStG" reicht. Der konkrete Schwellenwert gehört nicht in die Rechnung.

„Ich kann keine Vorsteuer holen, also lohnt sich keine Website-Investition"

Halb wahr. Sie können wirklich keine Vorsteuer-Erstattung holen. Aber: Sie zahlen bei einem Kleinunternehmer-Anbieter auch 19 Prozent weniger als bei einem Regelsteuer-Anbieter mit gleicher Netto-Leistung. Brutto-zu-Brutto vergleichen, dann passt es.


Praktischer Tipp: Welche Anbieter fragen für 2026?

Wenn Sie Kleinunternehmer sind und 2026 eine Website brauchen, fragen Sie idealerweise andere Kleinunternehmer-Anbieter an. Vorteile:

  • Gleicher Preis brutto-zu-brutto
  • Verständnis für Ihre Situation (Schwellenwerte, ELSTER, Hinweis-Pflicht)
  • Oft schnellere Lieferung (Solo-Anbieter mit Festpreis-Fokus)

Wir bei Miliienko Studio sind selbst §19 UStG. Preise sind alle Brutto-Endpreise. Termin buchen für 15-minütiges Erstgespräch.

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